Hallo zusammen,
Zu Beginn des neuen Jahres wurde - wie wir wissen - für Autofahrer die Pendlerpauschale gekürzt, d.h. sie wird nur noch ab dem 21. Kilometer gezahlt.Dies jedoch könnte sich jetzt als verfassungswidrig rausstellen, so die folgende Meldung:
Zitat
Pendlerpauschale - Kürzung verfassungswidrig
Das niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die seit 1. Januar geltende Neuregelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit. Mit Beschluss vom 27. Februar hat das Finanzgericht daher ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen.
weiterlesen geht hier: http://www.n-tv.de/773890.html
Nunja, die ersten 20km nicht mehr als Werbungskosten absetzen zu können, macht schon was aus.Ich könnte mir schon vorstellen, das es einige Autofahrer freuen würde, wäre es verfassungswidrig.Oder?
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Vor etwas mehr als einem Jahr meldeten die Zeitungen den Tod eines kleinen Jungen, namens Justin.Ursache: schwerste Verbühungen.Angeklagt waren die Eltern des Jungen, hier gabs nun das Urteil:
Zitat
Baby zu Tode verbrüht - Lebenslang für Justins Vater
Knapp 16 Monate nach dem qualvollen Verbrühungstod des sieben Monate alten Justin ist der Stiefvater (29) des Jungen am Montag vom Bochumer Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen die Mutter (22) des Kindes wurden elf Jahre Haft verhängt. Beide Urteile lauten auf Mord durch unterlassene Hilfeleistung.
nachzulesen ist das hier: http://www.n-tv.de/774115.html
Das halte ich doch mal für ein gerechtes Urtel, oder?
Gruß Robert